Waffen Sachkundeprüfung

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Nicht nur Sportschützen und Jäger, sowie Menschen die beruflich mit Waffen zu tun haben, müssen laut Waffengesetz § 7 WaffG die Sachkundeprüfung ablegen. Auch Waffensammler sind zum Ablegen der Waffensachkundeprüfung verpflichtet. Es gibt unterschiedliche Modelle der Sachkundeprüfung, die sich an den Grund und die Handhabung der Waffe anlehnen.
Wer die Waffen nur sammelt oder als Sportschütze einsetzt, benötigt eine Waffenbesitzkarte nach WSK1. Der eigentliche Waffenschein verbirgt sich hinter WSK3 und ist Bedingung für beruflich getragene Waffen wie beispielsweise im Sicherheitsgewerbe angewandt. Der Irrtum, dass eine Waffenbesitzkarte auch zum beruflichen Gebrauch einer Waffe berechtigt, kann teuer werden und ist strafbar.
Sachkundeprüfung schult im Umgang mit der Waffe
Die Waffen Sachkundeprüfung dient folgendem Zweck:
- die Fähigkeiten und Kenntnisse des Prüflings im Bereich der rechtlichen Lage im Umgang mit Waffen zu prüfen.
- Er muss Rechtsvorschriften kennen und den Begriff Notwehr und Notstand, direkt erläutern können.
- Desweiteren muss er über waffentechnische Dinge Bescheid wissen, wie beispielsweise die Funktion, Innen- und Aussenbalistik, Reichweite und Wirkungsweise der Geschosse.
- Bei verbotenen Waffen die nicht als Schusswaffen definiert werden, muss er über deren Wirkungsweise, Reichweite und Funktion informiert sein und diese fachgerecht erläutern können.
Die eigentliche Prüfung besteht aus einem theoretischem und einem praktischen Teil. Die Prüfungskommission sind Sachkundige nach Waffengesetz und werden als Prüfungsausschuss benannt. Nach bestandener Prüfung erhält der Prüfling ein Zeugnis, welches seine Sachkunde bestätigt und ihn mit der Unterschrift des Prüfers, zum Waffenbesitz berechtigt.
Bei Nichtbestehen kann die Waffensachkundeprüfung mehrfach wiederholt werden.
Ein Anerkennen der Prüfung erfolgt nur, wenn das komplette Wissen ein Bestehen der Prüfung in Theorie und Praxis aufzeigt. Der Prüfer bestätigt dies mit seiner Unterschrift.
Lehrgang Waffensachkundeprüfung Voraussetzung zum Kauf von Waffen
Um Waffen zu kaufen und besitzen zu dürfen, ist die der Waffensachkunde Lehrgang Grundvoraussetzung. Wer im späteren beruflichen Werdegang eine Arbeit wählt, wo eine erweiterte Sachkundeprüfung für den Waffenschein notwendig ist, muss hier das Zeugnis der Sachkundeprüfung vorlegen.
Ein wichtiger Hinweis zur Sachkundeprüfung ist weiterhin, dass im Führungszeugnis des Antragstellers kein Vergehen mit einer Waffe begangen werden darf. Wer straffällig geworden ist, kann die Sachkundeprüfung verweigert bekommen.
Die Prüfung hat einen hohen Stellenwert und im Lehrgang vermittelte Kenntnisse, sorgen für einen kompetenten und erfahrenen Umgang mit dem Waffengesetz. Wer sich für Waffen interessiert, begeht keinen Fehler wenn er den Lehrgang in Erwägung zieht. Für Waffensammler und Besitzer ist er eine zu erfüllende Pflicht.